KWC-Reglement für die Saison 2015

Hier findet Ihr die aktuellen Spielregeln für die laufende Saison!

  1. Einleitung

Der KWC wird in Deutschland, Österreich, Dänemark, Niederlande, Tschechien, Polen und Ungarn unter der Leitung von KYOSHO Deutschland ausgetragen. Im folgendem wird ausführlich über das Reglement sowie die zugelassenen Tuningteile der einzelnen Klassen informiert.  Gemäß dem Motto: "Der KYOSHO-WORLD-CUP - Eine Rennserie für Jedermann", werden die Rennen in 2 Klassen ausgetragen:

,                      GP Sport                   ,                           Rallycross

Die Qualifikationsläufe (KYOSHO CUP) werden in den jeweiligen Regionen und Ländern ausgetragen.  Der Qualifikationszeitraum läuft jeweils vom internationalen Superfinale bis zum Finale im Folgejahr. Voraussetzung um am internationalen KYOSHO Superfinale teilzunehmen, ist die  Teilnahme an zwei regionalen Qualifikationsläufen.

 In allen Klassen gibt es bei den regionalen Kyosho Cups für die 3 Erstplatzierten Pokale.

  1. Allgemeine Bestimmungen

2.1

Teilnehmen kann jeder, der im Besitz eines KYOSHO-RC-Fahrzeuges ist. Zugelassen sind die Fahrzeuge der Baureihen V-One, FW-06 und DRX. Die Fahrzeuge müssen als Tourenwagen, Rallye- oder GT-Rennsportwagen erkennbar sein. Es können keine Fahrer teilnehmen, die in den letzten fünf Jahren in einem A-Finale einer IFMAR WM oder EFRA-A-EM gestartet sind. 

2.2

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und privatrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von den von ihnen gefahrenen Fahrzeugen verursachten Schäden. Der Teilnehmer verzichtet mit der Abgabe der Nennung auf jegliche Schadensersatzansprüche für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden am Automodell. Weiterhin verzichtet er auf jeden Rückgriff gegen die Firma KYOSHO-Deutschland GmbH, dessen Mitarbeiter, den Veranstalter, den Ausrichter, dessen Beauftragte und Helfer, die Teilnehmer und deren Helfer, Behörden und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

2.4

Der Ausrichter ist berechtigt von den Teilnehmern ein Nenngeld zu verlangen. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung zurückgezahlt. Das Nenngeld beträgt auf den KYOSHO Cups für Erwachsene maximal 15,00 €, für Jugendliche max. 5,00 €. Bei Doppelstartern können für jede weitere Klasse 5,00 € verlangt werden. Nachnenngebühren können durch den Ausrichter festgelegt werden. Nicht-DMC-Mitglieder zahlen einen Versicherungsbeitrag von 3,- Euro.

  1. Renndurchführung

3.1

Die Renndurchführung orientiert sich an den Bestimmungen des DMC (Deutscher Minicar Club e.V.). Zutreffend sind die aktuellen Regelungen der Klasse VG10SCA. Das Reglement kann auch für Nicht-DMC-Mitglieder bei der Geschäftsstelle des Deutschen Minicar Club e.V. kostenfrei angefordert werden, oder ist auf der Internetseite des DMC  http://www.dmc-online.com herunterzuladen.
Postadresse:
DMC (Deutscher Minicar Club e.V.), Hempbergstraße 4, 25462 Rellingen
Bitte einen frankierten Rückumschlag A4 beilegen (1,45€).

3.2

Es muss eine technische Abnahme zur Kontrolle der Fahrzeuge vorhanden sein. Die durchführende Person muss mit dem Reglement vertraut sein.

3.3. 

Die verschiedenen Klassen werden in getrennten Rennen ausgefahren und gewertet.

  1. Allgemeine Bestimmungen für alle Klassen

4.1

Elektronische Steuerhilfen (z.B. Kreisel, elektr. Traktionskontrolle oder trägheitsgesteuerte Systeme) sind nicht erlaubt.

4.2

In alle Klassen sind neben den Hohlkammerreifen aus dem  Kyoshosortiment auch Moosgummiräder  zugelassen.

Für die Klasse Rallycross sind ebenfalls die ATS Holkammerräder (Nr. ATS 1498) zugelassen

Jegliche Form von Reifenhaftmitteln und  Reifenreinigungsmitteln sind verboten.

4.3

Spritfilter, Kraftstoffschlauch, Kabelbinder, Karosseriesplinte, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Druckanschlussnippel sowie ein Transponderhalter und dessen Befestigung sind freigestellt. Die Verwendung von Kugellagern ist freigestellt.

4.4

Der Kraftstoff darf max. 16% Nitromethan enthalten. Bei dem internationalen Superfinale wird der Kraftstoff für die Klasse GP Sport zur Verfügung gestellt.

4.5

Startboxen sind in allen Klassen erlaubt.

4.6

In der Klasse GP Sport sind ausschließlich Tourenwagenkarosserien aus dem aktuellen Kyosho Sortiment mit einer maximalen Breite von 205 mm erlaubt. Die Karosserie darf nur wie in der Bauanleitung beschrieben ausgeschnitten werden. Es sind folgende zusätzliche Karosserieausschnitte bei den Tourenwagenkarosserien  erlaubt:

  • Die vorderen Seitenscheiben dürfen entfernt werden.
  • Die Heckscheibe bzw. das dort liegende Areal darf als Öffnung zur Motorkühlung entfernt werden. Dies betrifft zum Beispiel Honda NSX und ähnliche GT-Fahrzeuge.

 Folgende zusätzliche Löcher dürfen vorgenommen werden:

  • Frontscheibe Loch 50mm
  • 20mm Loch Glühkerzenstecker
  • 30mm Loch Auspuff
  • 10mm Loch Antenne
  • 7mm Loch für Transponder
  • 10mm Loch für Düsennadel
  • 30mm für den Tankstutzen

Die angegebenen Maße sind das Maximum, und dürfen in keiner Messrichtung diese überschreiten.

4.7

In der Klasse GP Sport beträgt die maximale Breite der Chassis 200mm. Gemessen wird die Breite zwischen den äußeren Radflanken rechts und links.

4.8.

Jegliche Modifikationen an den Motoren in den Kategorien GP Start und GP Sport sowie Rallycross sind untersagt. Die verwendeten Vergaser dürfen ebenfalls nicht modifiziert werden.

Modifikationen an einzelnen Fahrwerksteilen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Dies trifft sowohl für Standardteile, als auch für die zugelassenen Tuningteile zu.  Werden technische Manipulationen an diesen Komponenten festgestellt, erfolgt eine Disqualifikation für die laufende Veranstaltung. Derartige Vorkommnisse sind dem jeweiligen KWC-Beiratsmitglied für die jeweilige Region durch den Veranstalter anzuzeigen. Im Wiederholungsfall kann eine Startsperre für alle KWC-Läufe  ausgesprochen werden.

  1. Spezielle Bestimmungen zu den einzelnen Klassen

5.2 GP Sport

Die Klasse GP Sport ist eine Rennklasse für den fortgeschrittenen Racer, die die Möglichkeit bietet, das Modell mit zahlreichen Tuningteilen auszustatten. Zum Superfinale wird diese Kategorie als Besonderheit als Teamrennen ausgetragen.

5.2.1

Zugelassen ist der V-ONE S III,  V-ONE SR ,  V-ONE RRR sowie der FW-06.

5.2.2

Als Motor ist der GXR-15  und der GXR-15V erlaubt.  Beim  GXR-15 kann  der Anreißstarter durch die Starterplatte GXR 15V Best.-Nr.: 74016-14 ersetzt werden. Weiterhin ist der OS-Motor 12TGII (Best.-Nr. KWC-5000) zugelassen.

5.2.3

Erlaubt sind ausschließlich alle Ersatz-und Tuningteile aus dem Kyosho Sortiment.

  1. Rallycross

6.1         

Alle Tuningteile aus dem Kyosho Sortiment sind zugelassen.

Der Kraftstoff mit maximal 16% Nitromethan ist freigestellt.

 

 

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